Mail von Michael Bosseler, 22.10.20
Hallo zusammen,
Dies beutet, dass -unabhängig von der Größe der jeweiligen Einrichtung- aktuell nur fünf Menschen im offenen Angebot der Einrichtungen erlaubt sind
(BesucherInnen inklusive Personal). Ich bitte um Beachtung!
Ich bin mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Kommunen im Kontakt um mögliche Optionen auszuloten (beispielsweise die Erhöhung der Kapazitäten durch Auslagerung von Angeboten in
andere Räumlichkeiten / Etablierung von festen Gruppenangeboten).
Für feste Gruppen gelten derzeit noch andere Regeln. Hieraus können wir Angebote entwickeln (Schach-AG, Kreativkurse, Mädchengruppe etc.), siehe FAQ.
Diese Gruppen können sich -aus meiner Sicht coronakonform- in separierten Räumen treffen.
Wie gesagt: wir diskutieren auf der Ebene der Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger derzeit noch darüber, ob das was gesetzeskonform ist, auch sinnvoll und durchführbar ist.
Nachfolgend nochmals die passenden Textstellen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.