Parkordnung
Parken ist vorgesehen senkrecht zur Hecke an der Straße. Der Schulhof jenseits der Abflussrinne sollte spielenden Kindern vorbehalten sein. Bei parallel stattfindenden Veranstaltungen haben Kinder immer Vorrang. Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren, bremsbereit sein und eine Gefährdung von Kindern ausschließen, wenn nötig müssen die Autos warten.
Kein öffentlicher Parkplatz!
Parken für die Allgemeinheit erlaubt ausschließlich dann, wenn keinerlei Veranstaltungen an und in der Schule sind oder anstehen. Ausgewiesene Wanderparkplätze stehen am Sportplatz und in der Straße Am Bachpütz zu Verfügung. Kinder sollen auf dem Schulhof eine Freifläche als Spiel- und Bewegungsfläche haben. Rad- und Rollerfahren, Inliner, mit Kreide malen, Ballspielen, Schulhofspiele, Fangen und Verstecken, mit Stöcken bauen …
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